AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen der
VdK-Erholungswerk gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München
Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen der Kur- und Erholungshäuser des VdK Bayern (nachfolgend Hotel genannt):
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und seitens des Hotels zugesagt oder tatsächlich bereitgestellt ist.
Die Reservierung kann mündlich, schriftlich, online, per e-Mail oder Telefax erfolgen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Die Unter-oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Überlassung der Zimmer an Dritte ist nur gestattet, wenn das Hotel dem vorher und ausdrücklich zustimmt.
2. Preise und Bezahlung
Die Preise ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und/oder dem Prospekt. Die jeweils angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich aller Nebenkosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen bis max. 15% vorzunehmen für den Fall der Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. den Hotelbetrieb betreffende Steuer, Abgaben und/oder Energiekosten, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sind.
Der Preis kann auch geändert werden, wenn der Gast eine nachträgliche Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels, der Aufenthaltszeit oder der Aufenthaltsdauer wünscht.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Verstreichen einer gesetzten Nachfrist zur Zahlung der Vorauszahlung ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.
Der Zahlungsanspruch ist unverzüglich nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10 € geschuldet.
3. Kündigung, Rücktritt, Stornierung
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
Der Gast kann bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei zurücktreten. Falls die Reservierung außerhalb dieser Fristen storniert wird, oder bei Nichtanreise, hat der Gast eine Ausfallrechnung in Höhe von 80% des vereinbarten Preises für Logis/Verpflegung und alle weiteren gebuchten Leistungen zu begleichen.
Das Hotel bemüht sich selbstverständlich, das nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit weiterzuvermieten um die Stornokosten zu reduzieren. Bestenfalls entstehen keine Stornokosten.
Selbstverständlich wird dem Gast eingeräumt, dem Hotel nachzuweisen, dass der durch ihn verursachte Schaden tatsächlich geringer war, bzw. dass dem Hotel gar kein Schaden entstanden ist.
Der Rücktritt ist an das jeweilige Hotel zu richten.
Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn
• höhere Gewalt oder andere Umstände die Vertragserfüllung seitens des Hotels unmöglich machen.
• der Hotelgast nachweislich falsche oder irreführende Angaben zu seiner Person oder zum Zweck
seiner Buchung gemacht hat.
• die Inanspruchnahme der gebuchten Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden könnten.
Das Hotel setzt den Gast hiervon umgehend schriftlich in Kenntnis.
Ist der Vertragsrücktritt seitens des Hotels berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
4. An- und Abreise
Das Hotel ist verpflichtet, dem Gast verbindlich reservierte Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wenn möglich, können Zimmer dem Gast auch zu einem früheren Zeitpunkt überlassen werden. Der Gast hat jedoch keinen Anspruch auf eine frühere Zimmerübergabe.
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei. Danach ist es dem Hotel gestattet, das/die Zimmer anderweitig zu vergeben. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Zimmer und/oder Räumlichkeiten, sofern er nicht die gesamten Zimmer des Hotels gebucht hat.
5. Arrangements
Nutzt der Gast Leistungen, die in Arrangements oder Angebotspaketen enthalten sind, wie zum Beispiel Ausflüge oder Wellnessbehandlungen nicht, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes.
6. Fremdleistungen
Neben eigenen Leistungen kann das Hotel dem Gast auch Fremdleistungen, wie zum Beispiel Sportkurse, Ausflüge, Veranstaltungsbesuche, etc. vermitteln.
Solche Fremdleistungen werden nicht vom Hotel selbst, sondern von externen Leistungserbringern erbracht und in deren eigener Verantwortung durchgeführt.
7. Haftung
Im Rahmen der eigenen Leistungserbringung haftet das Hotel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 – 703 BGB).
Das Hotel empfiehlt dem Gast Wertgegenstände im Zimmersafe aufzubewahren.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel unverzüglich Anzeige erstattet (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
Schadensersatzansprüche sowohl gegen das Hotel als auch gegen sein Personal sind auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder wegen grober Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
Für Fremdleistungen übernimmt das Hotel keine Gewähr und/oder Haftung.
Bei Diebstahl oder Beschädigung eines auf dem Hotelgrundstück oder in der Hotelgarage abgestellten Kraftfahrzeugs und/oder dessen Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sowohl ein Verwahrungsvertrag als auch die Bewachung eines Fahrzeugs sind ausgeschlossen.
8. Datenschutzhinweis
Die bei der Buchung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten werden lediglich zum Zwecke der Abwicklung des zustande gekommenen Vertrages genutzt und nicht an außenstehende Dritte weiter- gegeben, sofern hierzu keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.
9. Verjährung
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist für Klagen ausschließlicher Gerichtsstand das für das jeweilige Hotel zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine sachlich und wirtschaftlich gleichwertige Regelung rechtlich zulässigen Inhalts ersetzen.